Rohbaumiete – Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch

MietGer Zürich MJ220090 vom 25.10.2023

Art. 256 Abs. 2 OR , Art. 257d Abs. 2 OR , Art. 259d OR , Art. 259g OR

Kündigung ausserordentlich, Rohbaumiete, Zahlungsrückstand

Die Parteien hatten einen Mietvertrag über ein Ladenlokal und zugehörige Nebenräume zum Zweck des Betriebs einer Bäckerei abgeschlossen. Der Mieter beabsichtigte, im Mietobjekt Backwaren zu verkaufen und Gäste im Lokal selbst zu bewirten. Dafür ist es notwendig, den Gästen Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen, wofür dem Mieter auch von der Vermieterin die entsprechenden Nebenräume vermietet wurden. Gemäss Mietvertrag sollte der Ausbau der Mietflächen inklusive Ausbau der Sanitäranlagen durch den Mieter auf eigene Kosten erfolgen, wobei die Ausbaupläne des Mieters durch die Vermieterin bei Vertragsabschluss bereits genehmigt worden waren.

Nach Mietbeginn entstanden zwischen den Parteien Differenzen bezüglich des Zustands der Liegenschaftsentwässerung. Der Mieter war der Ansicht, dass es in der Verantwortung der Vermieterin liege, die Grundinstallation bzw. Sanierung der Liegenschaftsentwässerung im Mietobjekt vorzunehmen, bevor er selber mit dem beabsichtigten und im Mietvertrag [...]

Christian Ruf | legalis brief MietR 04.12.2023