Vertragsrecht / Pacht eines Grundstücks / Kündigung / Entfernung von beweglichen Sachen und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

Art. 642, Art. 677 ZGB , Art. 271 ff. OR , Art. 224, Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO

Kündigungsschutz, Pacht

Der Kanton Waadt kündigte eine Reihe von Mietverträgen für Parzellen am Neuenburgersee, auf denen die Mieter Chalets errichtet hatten. Die Mieter fochten die Kündigung an, worauf der Kanton Waadt widerklageweise die Ausweisung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands begehrte. In Bezug auf die Hauptklagen prüfte das Bundesgericht nach den Regeln des Sachenrechts, ob die auf diesen Grundstücken errichteten Chalets Fahrnisbauten i.S.v. Art. 677 ZGB oder Bestandteile i.S.v. Art. 642 ZGB seien, da von dieser Qualifikation die Frage abhing, ob Mietverträge den Schutz von Art. 271 ff. OR geniessen. Sowohl aus dem subjektiven Element, d.h. der Absicht der Parteien bei Vertragsabschluss, keine dauerhafte Baute zu errichten, als auch aus dem objektiven Element, d.h. dem Fehlen einer intensiven Verbindung, ergab sich, dass die strittigen Chalets als Fahrnisbauten nach Art. 677 ZGB anzusehen waren. Die Gültigkeit der Kündigungen war entsprechend nach den Regeln für Mietverträge über un [...]

Dominik Bop | legalis brief MietR 07.02.2024