Wie beweise ich einen Mangel infolge zu geringer bzw. zu hoher Temperatur oder Lärm?

Beweislast, Mängel

In einem Verfahren zwischen Mieter und Vermieterin betreffend Mangelbehebung und Mietzinsreduktion infolge zu geringer Temperatur, übermässiger Hitze oder Lärm handelt es sich sowohl bei der Temperatur als auch beim Lärm um sogenannte rechtserhebliche Tatsachen, leiten die Mieter aus der Nichterreichung bzw. Übermässigkeit der geltenden Normschwellen doch eine Verminderung der Tauglichkeit der Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch und damit einen mietrechtlichen Mangel ab. In einem Verfahren ist über rechtserhebliche Tatsachen Beweis abzunehmen, sofern die Tatsachenbehauptungen nicht unbestritten bleiben (Art. 150 Abs. 1 ZPO).

Der allgemeinen Beweislast von Art. 8 ZGB folgend, ist der Mieter beweisbelastet und muss den behaupteten Mangel beweisen, ansonsten er die Folgen der Beweislosigkeit trägt. Die Beweisführung betreffend Nichterreichen bzw. Überschreiten von gewissen Normwerten ist aber nicht leichthin möglich, da sich die Mieter nicht jeden Tag und meist auch nicht ganztags in der [...]

Irene Biber / Lars Müller | legalis brief MietR 03.10.2023