Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Vorzeitiger Strafvollzug
Haft, Straf- & Strafprozessrecht, Strafvollzug
Der vorzeitige Strafvollzug ist eine schweizerische Besonderheit, aber von erheblicher praktischer Bedeutung. Gerade weil die Untersuchungshaft äusserst restriktiv ausgestaltet ist und die meisten Kantone nach wie vor im täglichen Haftregime nicht nach Haftgründen und insbesondere dem Vorliegen von Kollusionsgefahr differenzieren, ist es für viele beschuldigte Personen attraktiv, im Laufe des Verfahrens in den vorzeitigen Strafvollzug überzutreten. Das Gesetz erfordert dafür das Einverständnis der beschuldigten Person. Dieses Einverständnis wird in der Hoffnung auf ein etwas erträglicheres Haftregime gegeben, insbesondere mit mehr Kommunikationsmöglichkeiten nach aussen (Telefonate etc.), besseren Arbeits-, Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten und mehr Kontakten sowie weniger Einschliesszeit innerhalb der Anstalt.
Rechtsdogmatisch ist der vorzeitige Strafvollzug kaum zu fassen, das Bundesgericht sieht darin eine besondere Ausgestaltung strafprozessualer Haft. Er ist eigentlich mit [...]
Johannes Mosimann | legalis brief StrR 17.12.2025