Entschädigungsbegehren/Beschwerdebefugnis
Art. 42 Abs. 1, Art. 78 ff., Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG
BGG, Kosten und Entschädigung, StPODie beschwerdeführende Oberstaatsanwaltschaft wehrte sich gegen einen dem Kanton Aargau auferlegten Entschädigungsanspruch einer an einem Strafverfahren nicht beteiligten Drittperson. Bei Fragen der Kostenbemessung und -verlegung eines Strafverfahrens liegt die Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft nicht offensichtlich auf der Hand und muss anderweitig besonders gerechtfertigt werden. Vorliegend ist die Ausgangslage vergleichbar mit jener der Kostenverlegung des Berufungsverfahrens, die gemäss Bundesgericht keinen Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft tangiert und damit kein von ihr wahrzunehmendes Interesse. Die angefochtenen Entscheide haben auch keine präjudizielle Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Staatsanwaltschaft, so dass keine bedeutenden öffentlichen Interessen auf dem Spiel stehen. Es besteht kein rechtlich geschütztes Interesse der Staatsanwaltschaft an der Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Entscheide. Nichteintreten auf die Beschwerde in Strafsachen; keine Erhebung v [...]
Nelly Haldi | legalis brief StrR 21.06.2022