Notwehrlage bei Angriff auf einen Einbrecher
StGB AT, Strafzumessung
Das Bundesgericht hatte sich in diesem Urteil zur Situation zu äussern, in welcher sich der Beschwerdeführer mit einem Brotmesser gegen einen Hausfriedensbruch wehrte. Der Beschwerdeführer wurde vom Kantonsgericht Wallis unter anderem der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten und einer unbedingt vollziehbaren Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Mit der Beschwerde in Strafsachen beantragt der Beschwerdeführer insbesondere, dass er vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freizusprechen sei. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut, hebt das Urteil mit Bezug auf die ausgesprochene Strafe auf und weist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.
Erwägungen
Das Bundesgericht erwägt zunächst, dass dem vom Beschwerdeführer vorgebrachte Grundsatz «in dubio pro reo» als Beweiswürdigungsregel im Verfahren vor dem Bundesgericht keine über das Willkürverbot hinausgehende Bedeutung zukomm [...]
Sandra Schultz | legalis brief StrR 16.07.2025