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PRAKTISCHES
Ergänzung ausländisches Scheidungsurteil in Bezug auf die berufliche Vorsorge
Ergänzung Scheidungsurteil, Vorsorgeausgleich, Vorsorgeausgleich nach Scheidung im Ausland
Für die Teilung der schweizerischen beruflichen Vorsorge liegt die Zuständigkeit allein nach Art. 64 Abs. 1bis IPRG in der Schweiz.
Hierbei gilt es unter anderem Folgendes zu berücksichtigen:
- Gerichtsstand
- ein Ehegatte lebt in der Schweiz: Nach Art. 64 Abs. 1bis IPRG i.V. m. Art. 64 Abs. 1 IPRG und Art. 59 IPRG ist am Wohnsitz des in der Schweiz lebenden Ehegatten eine Klage auf Ergänzung des ausländischen Scheidungsurteils einzuleiten.
- Beide Ehegatten leben im Ausland: Der Gerichtsstand richtet sich nach Art. 64 Abs. 1bis IPRG. Die örtliche Zuständigkeit orientiert sich an dem Sitz der Vorsorgeeinrichtung.
Achtung: Kann sich die Zuständigkeit nur von der Vorsorgeeinrichtung der Gegenpartei ableiten, kann es unter Umständen schwierig sein, zu erfahren, bei welcher Vorsorgeeinrichtung der Ehegatte aktuell angeschlossen ist. Zumindest sieht Art. 143 Abs. 1bis ZPO vor, dass das u [...]
Rosa Renftle | legalis brief FamR 01.12.2025