R
REGESTEN

Qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung / Willkür / Grundsatz in dubio pro reo

BGer 6B_222/2022 vom 18.01.2023 (Publikation vorgesehen)

Art. 354 Abs. 3, Art. 355 Abs. 3, Art. 356 Abs. 1 und 3 StPO

Strassenverkehr, in dubio pro reo

Beschwerdeführer A. wurde am 25. Mai 2019 im Bereich einer Baustelle mit seinem Pkw mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h von einer Radarkontrolle erfasst. Am 12. Juni 2019 erhielt A. einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln, gegen den er am 19. Juni 2019 Einsprache erhob, in welcher er die Messgenauigkeit des Radargeräts in Frage stellte. Nachdem ein Gutachten ergeben hatte, dass die Messung gültig war und die Geschwindigkeitsübertragung mindestens 50 km/h betragen hatte, teilte die Staatsanwaltschaft A. am 18. Dezember 2019 mit, dass sie das Verfahren wegen vorsätzlicher besonders krasser Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit i.S.v. Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG weiterführe, und erhob am 9. Juli 2020, trotz Rückzugs der Einsprache durch A. vom 10. Januar 2020, entsprechend Anklage. A. rügte, dass auf die Anklage nicht hätte eingetreten werden dürfen, da der Strafbefehl aufgrund seines Rückzugs der Einsprache rechtskräftig geworden [...]

Sarah Schöb | legalis brief StrR 17.04.2023