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URTEILSBESPRECHUNGEN

Vaterschaftsklage

vom

Vaterschaft

Im besprochenen Urteil befasste sich das Bundesgericht insbesondere mit der Frage, innert welcher Klagefrist die Vaterschaftsklage zu erheben ist und wann entschuldbare GrĂŒnde im Sinne von Art. 263 Abs. 3 ZGB vorliegen.

A. (geboren 1997) – fĂŒr den im Personenstandsregister kein Vater eingetragen ist – klagte gegen B. auf Feststellung der Vaterschaft inklusive Anweisung an das zustĂ€ndige Zivilstandsamt, das VaterschaftsverhĂ€ltnis entsprechend einzutragen sowie auf Unterhalt. Das zustĂ€ndige Bezirksgericht beschrĂ€nkte das Verfahren zunĂ€chst auf die Vaterschaftsklage bzw. auf die Feststellung des KindesverhĂ€ltnisses im Sinne von Art. 261 Abs. 1 ZGB und verfĂŒgte mit Zwischenentscheid, dass auf die rechtzeitig eingereichte Klage einzutreten sei und ordnete die Einholung eines DNA-Gutachtens an.

B. erhob gegen diesen Zwischenentscheid Berufung, worauf vom Kantonsgericht der Zwischenentscheid aufgehoben und auf die Klage nicht eingetreten wurde, weil es die Vaterschaftsklage als verspïżœ [...]

Nadine Grieder | legalis brief FamR 31.10.2024