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URTEIL DES MONATS

Wann gilt eine Ehe als im Ausland geschlossen - Anwendbarkeit von Art. 45 IPRG

Eheschliessung, Internationales Privatrecht

Ein schweizerischer Staatsangehöriger und eine bangladeschische Staatsangehörige heirateten im Jahr 2017. Die Ehefrau gab das Eheversprechen vor einer für Eheschliessungen zuständigen Behörde in Bangladesch unter Anwesenheit von Zeugen ab. Der Ehemann befand sich in der Schweiz und gab das Eheversprechen über das Telefon ab. In der Folge wurden die Anerkennung und Eintragung der Eheschliessung im Personenstandsregister abgewiesen. Das Kantonsgericht Luzern sowie das Bundesgericht weisen die hiergegen erhobene Beschwerde des Ehemannes ab.

Das Bundesgericht beschäftigte sich bisher nicht mit der Frage, wie eine Eheschliessung beurteilt werden muss, bei welcher sich beim Akt der Eheschliessung ein Ehegatte im Ausland und ein Ehegatte in der Schweiz befindet. Die kantonale Praxis hierzu sei bisher uneinheitlich (vgl. E. 4.2 mit weiteren Hinweisen auf Lehrmeinungen).

Das Bundesgericht nimmt in der Folge eine Auslegung von Art. 45 IPRG anhand des Wortlauts, in systematischer Hinsicht, nach [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 01.12.2025