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Melina Strahm – «Die klassische «böse Person» habe ich bislang noch nicht erlebt.»

StGB AT, StGB BT, StPO, Straf- & Strafprozessrecht

Melina Strahm hat 2019 nach dem Jurastudium ihr Advokaturexamen in Basel-Stadt absolviert und ist seither für eine Rechtsschutzversicherung im Raum Basel tätig. Bereits 2016 wurde Melina Strahm als Richterin an das Strafgericht Basel-Stadt gewählt. Seit Mitte 2017 wird sie zudem ungefähr einmal pro Monat als Statthalterin eingesetzt. In ihrer Freizeit engagiert sich Melina Strahm seit Jahren ehrenamtlich für rechtliche und andere Belange der Pfadfinder.

Wann sind Sie das erste Mal mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen?

Bereits während des Studiums habe ich mich für Strafrecht begeistert. Als man mich in meinem letzten Mastersemester für einen Richterposten anfragte, habe ich folglich sofort zugesagt. Dass ich tatsächlich gewählt wurde, war für mich aber eine freudige Überraschung. Nach meinem ersten Jahr als Richterin (in anderen Kantonen nebenamtliche Richterin), wurde ich auch als Statthalterin (in anderen Kantonen Referentin) eingesetzt, wodurch auch die technische Seite mehr an Bedeutung gewann. Mittlerweile sind sieben Jahre vergangen und ich freue mich auf die Strafgerichtseinsätze noch immer wie am Anfang. Sie sind ausserdem eine willkommene Abwechslung von meinem Alltagsjob und motivieren mich immer wieder aufs Neue.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Das politische Strafrecht. Ich verstehe den Gedanken, dass eine gewisse bevölkerungsgestützte Vereinheitlichung der Strafen gewünscht wird. Ich wünsche mir aber für ein angemesseneres Urteil mehr richterliches Ermessen. Ich denke nicht, dass es dafür einen einzigen richtigen Weg gibt, sondern, dass ein gesellschaftlicher Kompromiss gefunden werden muss. Die Komplexität der Strafzumessung einem Laien, sei es einer beschuldigten Person oder jemandem aus dem persönlichen Umfeld, zu erklären, ist ohne weitschweifende Ausführungen kaum möglich. Es ist folglich sehr herausfordernd, dass Aussagen und Anforderungen aus der Politik oder der Presse nicht dem Grundverständnis des Strafrechts aus der Praxis folgen.

Mit welcher Person aus dem Bereich des Strafrechts (aktuell oder historisch) würden Sie gerne für einen Tag die Rollen tauschen?

Da ich aufgrund meiner Ausbildung in meinem Umfeld etliche Verteidiger, Staatsanwältinnen und auch Polizeibeamte habe, würde mich die forensische Seite vertieft interessieren. Ich habe das Gefühl, dass im verbesserten Verständnis von Spurenauswertung und medizinischen Analysen grosses Potential liegt und dass dies das Strafrecht wesentlich voranbringen könnte. Gleiches gilt für die Cyber Crime Strafverfolgung, welche ich in der Praxis noch nicht gross erleben durfte.

Haben Ihre Erfahrungen mit dem Strafrecht Sie bzw. Ihre Sicht auf Menschen verändert?

Interessanterweise nicht. Als ich gewählt wurde, habe ich viele Kommentare wie z.B. «Jetzt wirst du den Glauben an die Menschheit verlieren» oder «Dort lernst du dann den Abschaum der Bevölkerung kennen» zu hören bekommen. Als ich dann meine erste Verhandlung hatte, an welche ich mich auch heute noch sehr genau erinnere, sah ich aber nicht «böse Beschuldigte», sondern vielmehr Menschen, welche bereits in jungen Jahren mehr oder weniger furchtbare Schicksale erlitten hatten, und vor allem durch die Umstände, seien sie beispielsweise familiär oder suchtbedingt, schliesslich vor Gericht landeten. Eine klassisch «böse» Person habe ich bis jetzt noch nicht erlebt.

Machen Strafen Menschen zu besseren Leuten?

Letztendlich ist die Strafe die Konsequenz für das Verhalten einer verurteilten Person. Dabei ist die Strafe der Versuch der Gesellschaft, mit der Straftat und der verursachenden Person umzugehen und eine Rehabilitation anzustreben. Oft sind bereits im Vorfeld viele nicht-strafrechtliche Ansätze (vergeblich) verfolgt oder solche Gelegenheiten verpasst worden. Schlussendlich geht es immer darum, zukünftige Opfer oder Straftaten zu verhindern. Ich habe in meinem Umfeld auch Lehrpersonen, Medizinalpersonal und Sozialarbeitende, mit welchen ich individuelle Geschichten ihrer Problemfälle vergleichen kann, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Strafgericht enden werden. Menschen können sich ändern, dies ist jedoch mit einer, teilweise gewaltigen, Anstrengung ihrerseits verbunden und setzt darüber hinaus ein funktionierendes Setting voraus. Aus diesem Grund existiert das Instrument der Massnahmen, von welchen in der Praxis wohl noch viel mehr Personen profitieren könnten.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, was würden Sie ändern (Strafnormen, Strafsystem, Prozesse etc.)?

Wenn ich die Wahl hätte, dann würde ich prioritär den Prozess verändern wollen, welcher vor dem «Strafsystem» abläuft. Dazu gehört vor allem der Ausbau der Prävention. Viel zu oft führen soziale oder auch finanzielle Nöte in die Kriminalität. Zum Ausbau der Prävention gehört auch der Ausbau von psychologischen und psychiatrischen Angeboten. Bei einer frühen Erkennung von mentalen Problemen können schon in der Kindheit Strategien entwickelt werden, damit keine straffällige Person heranwächst. Die Verhinderung von Straftaten ist schlussendlich der beste Opferschutz.

Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 21.02.2023