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URTEILSBESPRECHUNGEN

Erteilung der aufschiebenden Wirkung im Rechtsmittelverfahren, Bewilligung des Umzugs des Kindes ins Ausland

vom

Kindesverhältnis, Prozessrecht, elterliche Sorge

Strittig war, ob die Vorinstanz der Berufung zu Recht nicht die aufschiebende Wirkung erteilt hatte. Es ging im Verfahren unter anderem um die Bewilligung eines Umzugs mit dem Kind ins Ausland.  

Das Bundesgericht demonstrierte darauf, dass der erstinstanzliche Entscheid, welcher wie die Vorinstanz dem hauptbetreuenden Elternteil den Umzug nach Mexico mit dem Kind erlaubte, ausführlich die Angelegenheit geprüft hatte (E.2). Auch habe die Vorinstanz korrekt die Rechtsprechung zum Aufschub der Vollstreckbarkeit bei der Bewilligung eines Umzuges dargelegt. Es sei eine Interessensabwägung, wobei die Hauptsachenprognose von besonderer Bedeutung sei (E.3). Vorliegend habe der umzugswillige Elternteil die wesentliche Betreuung vor der Trennung ausgeübt und habe darlegen können, wie sie nach dem Umzug die Betreuung weiterhin gewährleisten könne. Die Dringlichkeit, und damit die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung, habe die Vorinstanz damit bejaht, dass die Umzugswillige per 17. September 2025 ihre [...]

Rosa Renftle | legalis brief FamR 30.09.2025