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PRAKTISCHES

Der Hauswartvertrag

Pflichten Vermieter, Wohnraum

Auch wenn heute in vielen Liegenschaften Facility-Management-Unternehmen die Hauswartung übernehmen, kommt es immer noch vor, dass die Eigentümerschaft eines Mehrfamilienhauses eine Privatperson mit der Hauswartung beauftragt und ihr gleichzeitig eine Wohnung zur Verfügung stellt. Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser Konstellation.

1. Vertragsformen in der Praxis

In der Praxis wird zwischen zwei Grundformen unterschieden:

Hauswartvertrag im engeren Sinn

Die Hauswartung als Arbeitsleistung und die Gebrauchsüberlassung einer Wohnung (Dienstwohnung) werden in einem einheitlichen Vertrag geregelt. Es handelt sich um einen gemischten Vertrag, der miet- und arbeitsrechtliche Elemente kombiniert. Die Arbeitsleistung ist teilweise oder vollständige Gegenleistung für den Gebrauch der Wohnung.

Hauswartvertrag im weiteren Sinn

Arbeitsvertrag und Mietvertrag bestehen getrennt, sind aber miteinander verknüpft (z.B. wechselseitige Kündi [...]

Irene Biber / Patricia Zumsteg | legalis brief MietR 03.12.2025