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REGESTEN

Aufhebung des Miteigentums bei hÀngigem Scheidungsverfahren

vom

GĂŒterrecht, Scheidung

Der Anspruch auf Aufhebung des Miteigentums besteht trotz hĂ€ngigem Scheidungsverfahren. Die eheliche Verbindung der Parteien beschrĂ€nkt den Anspruch auf Aufhebung des Miteigentums nicht und schliesst ihn nicht aus. Es ist nicht missbrĂ€uchlich, die Aufhebung des Miteigentums wĂ€hrend der Trennung oder Scheidung zu verlangen. Ein spĂ€ter eingeleitetes Scheidungsverfahren lĂ€sst das Interesse am frĂŒher eingeleiteten Verfahren um Aufhebung des Miteigentums nicht entfallen. Art. 283 Abs. 1 ZPO fĂŒhrt nicht zu einer Kompetenzattraktion durch das Scheidungsgericht.

Eine allfĂ€llige Koordination der Verfahren kann mit den vom Gesetz vorgesehenen Instituten erreicht werden (Vereinigung von Klagen nach Art. 125 lit. c ZPO, Sistierung nach Art. 126 ZPO oder Überweisung bei zusammenhĂ€ngenden Verfahren nach Art. 127 ZPO).

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Simon Furler | legalis brief FamR 06.01.2026