BeschrÀnkung der elterlichen Sorge betreffend Impfung
Art. 307 ZGB
Kindesschutzmassnahmen, elterliche SorgeMit den BeschlĂŒssen vom 24. April und 6. Mai 2019 der KESB Bezirk Horgen wurde fĂŒr den am 30. MĂ€rz 2019 geborenen Sohn eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 ZGB errichtet und der Mutter gestĂŒtzt auf Art. 310 Abs. 1 ZGB das Aufenthaltsbestimmungerecht entzogen und der Sohn in einer Pflegefamilie platziert. Die elterliche Sorge wurde der Mutter belassen und diese wurde berechtigt den Sohn an zwei Tagen in der Woche jeweils maximal zwei Stunden im Beisein einer Fachperson zu besuchen. Mit Beschluss vom 14. April 2020 wies die KESB den ersten Antrag der damaligen BeistĂ€ndin ab, ihren Aufgabenbereich auf medizinische Angelegenheiten zu erweitern. Die KESB hielt fest, dass in der Schweiz kein gesetzlicher Impfzwang bestehe. Mit erneutem Antrag vom 4. Januar 2022 wandte sich der neue Beistand an die KESB und beantragte, die elterliche Sorge der Mutter einzuschrĂ€nken und ihn zu beauftragen, die Basisimpfungen gemĂ€ss Impfplan des Bundesamtes fĂŒr Gesundheit durchzufĂŒhren. Aufgrund der ablehnenden Haltung [...]
Simon Furler | legalis brief FamR 16.08.2023