Beschränkung der elterlichen Sorge betreffend Impfung

Art. 307 ZGB

Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge

Mit den Beschlüssen vom 24. April und 6. Mai 2019 der KESB Bezirk Horgen wurde für den am 30. März 2019 geborenen Sohn eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 ZGB errichtet und der Mutter gestützt auf Art. 310 Abs. 1 ZGB das Aufenthaltsbestimmungerecht entzogen und der Sohn in einer Pflegefamilie platziert. Die elterliche Sorge wurde der Mutter belassen und diese wurde berechtigt den Sohn an zwei Tagen in der Woche jeweils maximal zwei Stunden im Beisein einer Fachperson zu besuchen. Mit Beschluss vom 14. April 2020 wies die KESB den ersten Antrag der damaligen Beiständin ab, ihren Aufgabenbereich auf medizinische Angelegenheiten zu erweitern. Die KESB hielt fest, dass in der Schweiz kein gesetzlicher Impfzwang bestehe. Mit erneutem Antrag vom 4. Januar 2022 wandte sich der neue Beistand an die KESB und beantragte, die elterliche Sorge der Mutter einzuschränken und ihn zu beauftragen, die Basisimpfungen gemäss Impfplan des Bundesamtes für Gesundheit durchzuführen. Aufgrund der ablehnenden Haltung [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 16.08.2023