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LEITARTIKEL

Die Durchsetzung des Besuchs- und Betreuungsrechts

Vollstreckung, alternierende Obhut, persönlicher Verkehr

Verweigert ein Elternteil trotz rechtskräftiger Besuchs-/Betreuungsregelung die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil, gilt es aufgrund der drohenden Entfremdung und des vorliegenden Loyalitätskonflikts sofort richtig zu reagieren. Milde Massnahmen wie die Errichtung einer Beistandschaft oder Weisungen zeigen bei stark zerstrittenen Eltern meist keine oder ungenügend Wirkung. Als das bedeutsamste Instrument hat sich die indirekte Zwangsmassnahme im Rahmen der Anordnung einer Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung erwiesen.

I. Die Wichtigkeit des Kontaktrechts zwischen Eltern und Kind

Eltern, welchen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, sowie das minderjährige Kind haben nach Art. 273 ZGB Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr. Es ist allgemein bekannt, dass die Beziehung eines Kindes zu beiden Elternteilen sehr wichtig ist und bei dessen Identitätsfindung eine grosse Rolle spielt.[1] Der Anspruch auf persönl [...]

Gabriela Furter | legalis brief FamR 27.06.2024