Die prozessuale Stellung des minderjährigen Kindes bei selbständigen Unterhaltsklagen – Gedanken zu Art. 304 Abs. 2 ZPO
Kinderunterhalt, Unterhaltsklage
Gemäss Art. 304 Abs. 2 ZPO haben die Eltern bei selbständigen Unterhaltsprozessen des minderjährigen Kindes Parteistellung. Der Gesetzgeber hat die prozessuale Stellung des Kindes nicht definiert. Nach der hier vertretenen Auffassung gilt das Kind in der Regel als «Verfahrensbeteiligter»; es kann jedoch auch Parteistellung innehaben.
I. Ausgangslage[1]
Seit dem 1. Januar 2025 bestimmt Art. 304 Abs. 2 ZPO, dass die Eltern bei selbständigen Kinderunterhaltsklagen mit Annexentscheid über die elterliche Sorge sowie die weiteren Kinderbelange Parteistellung haben, wenn das Kindesverhältnis feststeht.
Durch die Revision hat der Gesetzgeber Klarheit über die prozessuale Stellung der Eltern geschaffen und beabsichtigt, dass für das Kind eine Situation resultiert, «wie wenn seine Eltern verheiratet wären». Das Kind soll am Verfahren beteiligt sein, mit den entsprechenden Verfahrensrechten analog Art. 297 ff. ZPO, allenfal [...]
Dominik Keller | legalis brief FamR 01.12.2025