Dos and Don’ts – Prozessieren in familienrechtlichen Verfahren im Kanton Aargau
Familienrecht, Prozessrecht
Jeder Kanton hat seine Besonderheiten, wenn es um das Prozessieren in familienrechtlichen Verfahren geht. Hier soll eine kleine Übersicht in Form von Dos and Don’ts helfen, sich im Kanton Aargau richtig zu verhalten.
Do
- Eigenheiten der aargauischen Unterhaltsberechnung kennen:
Grundbetrag selbst beim Obhutsinhaber bzw. Obhutsinhaberin beläuft sich maximal auf
CHF 1‘200.00. Die Wohnkosten der Kinder werden mit maximal CHF 250.00 pro Kind berücksichtigt, wobei sie maximal 50 % der gesamten Wohnkosten ausmachen dürfen. Selbst bei guten Verhältnissen wurde bisher maximal CHF 250.00 eingesetzt. Die Krankenkassenprämien der Kinder werden in der Regel pauschal mit CHF 100.00 aufgeführt, wobei eine allfällige Prämienverbilligung hiervon abzuziehen ist. Bestehen günstige Verhältnisse, können die VVG-Prämien hinzugerechnet werden[1] - Für die Berechnung der Entschädigung bei unentgeltlicher Rechtspflege mit den [...]
Rosa Renftle | legalis brief FamR 19.06.2023