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URTEILSBESPRECHUNGEN

Grundsatz der hälftigen Teilung der beruflichen Vorsorge

BGer 5A_24/2024 vom 02.02.2026 (Publikation vorgesehen)

Art. 122 ZGB , Art. 123 ZGB , Art. 124b ZGB

Ehe, Scheidung

A. (Ehemann, geb. 1980), senegalesischer Staatsangehöriger, und B. (Ehefrau, geb. 1985), Schweizerin, hatten 2011 in der Schweiz geheiratet und blieben kinderlos. Die Parteien trennten sich zwei Jahre darauf. Im Jahr 2022 reichte die Ehefrau B. die Scheidung ein. Das erstinstanzliche Gericht sprach alsdann die Scheidung aus und verweigerte insbesondere die Teilung der beruflichen Vorsorge, gestützt auf die Ausnahmeregelung von Art. 124b Abs. 2 ZGB. Es wurden keine Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten festgelegt. A. erhob gegen diesen Entscheid erfolglos Berufung und verlangte im Wesentlichen die hälftige Teilung der beruflichen Vorsorge. Am 12. Januar 2024 gelangte A. mit einer Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht.

Erwägungen

A. rügte darin eine Verletzung des Willkürverbots sowie von Art. 122, 123 und 124b ZGB, sowie eine Ermessensüberschreitung des Gerichts. Er führte insbesondere aus, dass eine kurze Dauer des Zusammenlebens im Verhältnis zur Dauer der Trennung k [...]

Juliane Wyss | legalis brief FamR 28.04.2026