Internationale Kindsentführungen und Besuchsrechtskonflikte: Checkliste und Praxistipps zur Einleitung eines Verfahrens auf Rückführung oder Schutz des Besuchsrechts

Kindesentführung, Kindesschutzmassnahmen, persönlicher Verkehr

Ist man als Elternteil davon betroffen, dass der andere Elternteil gegen den Willen ein gemeinsames Kind ins Ausland verbringt oder dort zurückhält, kann man bei der Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen (angegliedert an das Bundesamt für Justiz) die Rückführung eines widerrechtlich in einen Vertragsstaat des Haager oder des Europäischen Übereinkommens verbrachten oder dort zurückgehaltenen Kindes beantragen. Gleiches gilt für den Schutz eines grenzüberschreitenden Besuchsrechts, wenn einem Elternteil die Ausübung seines Besuchsrechts gegenüber seinem im Ausland lebenden Kind durch den andern Elternteil verweigert oder erschwert wird. Die Zentralbehörde setzt sich in diesen Fällen zusammen mit den ausländischen Partnerbehörden der Vertragsstaaten für eine möglichst rasche und kindergerechte Lösung des Konfliktes ein. Für das Ausfüllen und Zusammenstellen des Rückführungsantrags bzw. des Antrags auf Schutz des Besuchsrechts sollte man sich bereits vorab vo [...]

Nadine Grieder | legalis brief FamR 29.02.2024