Passivlegitimation bei der Klage auf Abänderung des Kindesunterhalts und des persönlichen Verkehrs bei unverheirateten Eltern
Unterhaltsklage, persönlicher Verkehr
Mit dem revidierten Kindesunterhaltsrecht ist per 1. Januar 2017 der sogenannte Betreuungsunterhalt eingeführt und damit in erster Linie das materielle Kindesrecht revidiert worden. Die Revision hat neben materiellrechtlichen auch viele verfahrensrechtliche Neuerungen mit sich gebracht. Im Arbeitsalltag führt die Revision zu zahlreichen komplexen und bis heute nicht abschliessend geklärten prozessualen Fragen.
Gemäss dem mit der Gesetzesnovelle neu eingeführten Art. 298d Abs. 3 ZGB entscheidet das mit der Unterhaltsfrage befasste Gericht im Sinne einer Kompetenzattraktion ex lege annexweise auch über die Zuteilungsfragen und die weiteren Kinderbelange bei unverheirateten Eltern.[1] Damit hat der Gesetzgeber anerkannt, dass die Bemessung des Kindesunterhalts immer auch von der konkreten Betreuungsregelung abhängig ist.[2]
Nachfolgend wird die Frage diskutiert, wer bei dieser Klage auf Abänderung des K [...]
Marcel Kobel | legalis brief FamR 30.05.2024