Die Abgabe der alten und Übernahme der neuen Wohnung

Beendigung Mietverhältnis, Formular, Mietverhältnis

Bevor eine Mieterin in die neue Wohnung ziehen kann, muss sie die alte abgeben. Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über praxisrelevante Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe der alten Wohnung und der Beendigung dieses Mietverhältnisses sowie mit der Übernahme der neuen Wohnung und dem Antritt des neuen Mietverhältnisses, inkl. eines kurzen Exkurses zum Thema des elektronischen Wohnungsabnahme- bzw. Wohnungsabgabeprotokolls.

1. Wohnungsabgabe

Anlässlich der Wohnungsabgabe nach Beendigung des Mietvertrages erstellt der Vermieter im Beisein der ausziehenden Mieterin ein Wohnungsabnahmeprotokoll. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines derartigen Protokolls gibt es nicht; dennoch wird dies in der Praxis in aller Regel gemacht. In diesem Protokoll wird der aktuelle Zustand der Mietsache festgehalten und allfällige Mängel und Beschädigungen werden protokolliert sowie gegebenenfalls zusätzlich mit Fotos dokumentiert. Sodann wird unter Umständen f [...]

Patricia Zumsteg | legalis brief MietR 03.04.2023