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REGESTEN

Kündigung wegen Eigenbedarfs – Kein grobes Missverhältnis der Interessen

BGer 4A_134/2023 vom 06.03.2024

Eigenbedarf, Kündigung ordentlich, Kündigungsschutz

Soweit der Mieter vor Bundesgericht bestritt, dass die (Mit-)Vermieterin tatsächlich nicht die Absicht habe, die streitgegenständliche Wohnung selber zu bewohnen, und behauptete, es gehe ihr darum, eine höhere Rendite zu erzielen, scheiterte er an der Hürde der Willkür. Gleiches gilt für seine Kritik am vorinstanzlichen Entscheid, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, die Vermieterin habe unterschiedliche Angaben zum Umfang der Nutzung der Wohnung gemacht, sie sei unglaubwürdig, wenn sie sagt, dass sie in diese kleine Wohnung ziehen wolle, da sie an einen gewissen Komfort gewohnt sei (E. 4).

Weiter hatte das Bundesgericht zu prüfen, ob die Kündigung gegen Treu und Glauben im Sinne von Art. 271 Abs. 1 OR verstösst, weil ein grobes Missverhältnis zwischen den Interessen der Vermieterin (ihre Wohnung zurückzubekommen) und des Mieters (in der Wohnung zu bleiben) besteht. Ein solches wurde vom Bundesgericht verneint. Die Härte auf Seiten des Mieters (83 Jahre alt, begrenzte finanzielle Mi [...]

Patricia Zumsteg | legalis brief MietR 07.05.2024