Nichtbekanntgabe der Konditionen der Untervermietung – Kündigung

Art. 262 OR , Art. 257f OR , Art. 272a OR

Erstreckung, Kündigung ausserordentlich, Untermiete

Das Bundesgericht hat eine ausserordentliche Kündigung eines Geschäftsmietvertrages durch den Vermieter gestützt auf Art. 257f Abs. 3 OR geschützt. Es bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, dass der Vermieter aufgrund der Nichtbekanntgabe der Konditionen des Untermietvertrages zu einer ausserordentlichen Kündigung des Geschäftsmietvertrages berechtigt gewesen sei.

Die vom Mieter geltend gemachte Erstreckung wies auch das Bundesgericht unter Hinweis auf Art. 272a Abs. 1 lit. b OR ab.

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Irene Biber / Lars Müller | legalis brief MietR 02.05.2023