Umstrittene Kündigung von Chalets am Neuenburgersee

BGer 4A_337/2022 vom 24.10.2023 (Publikation vorgesehen)

Art. 677 ZGB , Art. 642 ZGB , Art. 253a OR , Art. 271 OR , Art. 243 Abs. 2 ZPO ,

Formular, Kündigungsschutz, Wohnraum

In den Jahren 1961 und 1963 überliess der Kanton Waadt, als Eigentümerin einer Parzelle am Ufer des Neuenburgersees, vier Mietern je ein Teillandstück von rund 400m2. Die Verträge sahen vor, dass die Mieter darauf Ferienhäuschen (Chalets) errichten dürfen, die in ihrem Eigentum verbleiben. Für den Falle der Kündigung wurde vereinbart, dass die Ferienhäuschen von den Mietern auf eigene Kosten entfernt werden müssen und  keinerlei Rückstände der Bauten hinterlassen werden dürfen. 1966 und 1967 wurden zu Gunsten der Mieter die Verträge mit einem Baurecht ergänzt, das jeweils bis 31. Dezember 2000 verlängert wurde. Im Baurechtsvertrag wurde  geregelt, dass die Berechtigten (hier die Mieter) bei Ablauf des Baurechts den Boden auf eigene Kosten von jeglichen Bauten und Anlagen frei machen, das Gelände gereinigt und ausgeglichen werden müsse, ohne Anspruch auf eine Entschädigung zu haben.  Seit 1985 plante der Kanton Waadt die Wiederaufforstung der betroffenen Parzelle, hat den Mi [...]

Lars Müller | legalis brief MietR 03.01.2024