Vermeintliche Sanierungskündigung, die sich als zulässige Leerverkaufskündigung herausstellte
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Kündigung ordentlich, Kündigungsschutz, Sanierungskündigung
Der Mieter mietete eine Wohnung, wobei er sie als Feriendomizil nutzte. Im Dezember 2021 informierte die Vermieterin, dass sie per 1. Februar 2022 Eigentümerin der Wohnung werde. Sie bat um einen Besichtigungstermin, um den Zustand der Wohnung zu evaluieren. Im Frühling 2022 fragte sie den Mieter an, ob er am Kauf der Wohnung interessiert sei. Mit Schreiben vom 8. Juli 2022 teilte sie ihm mit, die Wohnung werde zum Verkauf ausgeschrieben. Mit amtlichem Formular vom 8. Februar 2023 kündigte sie das Mietverhältnis per 31. Mai 2023. Auf Anfrage des Mieters teilte die Vermieterin am 21. Februar 2023 schriftlich mit, der Kündigungsgrund sei «Renovation der Wohnung und nachträglicher Verkauf».
Die beiden kantonalen Instanzen wiesen die Klagen des Mieters aus Missbräuchlichkeit der Kündigung ab. Eine Erstreckung wurde nicht gewährt.
Erwägungen
Der Mieter macht geltend, es liege eine unzulässige Sanierungskündigung vor (E. 5).
Das Bundesgericht ruft zunächst die Rec [...]
Patricia Zumsteg | legalis brief MietR 05.02.2025