Martin Kaufmann – «Es ist wichtig, Familien bei Konflikten möglichst früh und niederschwellig Hilfestellungen in der Konfliktlösung zu geben.»
Familienrecht
Martin Kaufmann erwarb im Jahr 1989 das bernische Fürsprecherpatent und promovierte 1992 zum Dr. iur. Seit 1989 arbeitet er für die St. Galler Justiz, bis 1995 als Gerichtsschreiber. Bis 2020 amtete er als Kreisrichter bzw. Gerichtspräsident am Kreisgericht See-Gaster (Uznach) und versah regelmässig Lehraufträge an der Universität St. Gallen in den Bereichen Zivilprozessrecht und Familienrecht. Von der Universität St. Gallen wurde er ausserdem 2014 zum Honorarprofessor für Zivilverfahrensrecht ernannt. Seit dem Jahr 2020 ist Martin Kaufmann Kantonsrichter am Kantonsgericht St. Gallen, wo er sich ausschliesslich dem Familienrecht widmet und die II. Zivilkammer (Familienrechtskammer) präsidiert.
Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht?
Seit fast sechs Jahren arbeite ich als Präsident der Familienrechtskammer des Kantonsgerichts St. Gallen. Mein Arbeitsalltag besteht ausschliesslich aus familienrechtlichen Fragen, wobei diese auch aus dem ganzen Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes kommen können. Während der 25 Jahre davor war ich erstinstanzlicher Richter. Das Familienrecht bildete schon damals einen wesentlichen Teil meiner Arbeit.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
Ich führe die Rechtsmittelverfahren zur Spruchreife und entscheide sie anschliessend – entweder alleine oder zusammen mit Kolleginnen und Kollegen. Die grösste Herausforderung ist dabei wohl, sich in die Menschen oder in ein Familiensystem einzufühlen und zu überlegen, wie der Weg für die betroffenen Personen weitergehen könnte und was sie dafür benötigen. Dies fällt immer dann leichter, wenn wir Kindern während ihrer Anhörung zuhören oder eine Instruktionsverhandlung durchführen. Ansonsten diskutieren wir die Fragen im ganzen Team ausgiebig in der Hoffnung, zu guten Entscheiden zu gelangen.
Gibt es Anekdoten aus Ihrer Tätigkeit?
Viele. Am ersten Vormittag meiner Mediationsausbildung erklärte einer der Ausbildner, bei der Mediation gehe es v.a. darum, die guten Gründe für das zuweilen schlechte Benehmen der Menschen zu finden. Dieser Satz ist mir bis heute in Erinnerung geblieben und passt auch für die Richtertätigkeit. Ich finde ihn deswegen treffend, da er dazu motiviert, hinter das vordergründige Verhalten der Personen zu blicken und zu verstehen, dass sie sich häufig «mit guten Gründen» in eine Problemsituation manövriert haben.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, etwas am Familienrecht ändern zu können, was wäre das?
Ich meine, dass das Unterhaltsrecht so etwas wie ein «Reset» notwendig hätte. Wenn ich sehe, dass die Entscheide zur Zeit meines Vor-Vorgängers, Rolf Vetterli, vor 20 Jahren zehn oder zwölf Seiten umfassten, denke ich, dass die Betroffenen damit nicht weniger glücklich waren. Die seitherige Entwicklung des Unterhaltsrechts ist zwar durchaus erklärbar, indessen können heute die Betroffenen wegen der grossen Komplexität des Unterhaltsrechts in der Regel nicht mehr nachvollziehen, warum sie in welcher Phase einen bestimmten Betrag zu bezahlen haben oder erhalten.
Überdies würde ich das Beratungs- und Hilfsangebot bei Familienkonflikten ausbauen. Betreuungs- und Obhutsstreitigkeiten wären dann früh und schnell mithilfe von Personen, die sich mit psychologischen, pädagogischen oder sozialen Fragen auskennen, zu bearbeiten und zu regeln. Erfahrungen im In- und Ausland zeigen, dass dies in einem überaus grossen Teil der Konflikte gelingt. Das Gerichtsverfahren würde erst dann fortgesetzt, wenn die Betroffenen eine Lösung gefunden haben oder trotz Bemühen keine Lösung finden.
Welches wäre Ihr wichtigster Tipp in familienrechtlichen Verfahren?
Die entscheidende Phase ist wohl die erste Zeit unmittelbar nach einer Trennung. Wenn man sich aber vergegenwärtigt, dass diese Zeit nichts anderes als die Fortsetzung der vorangehenden Zeit darstellt und die Menschen sich nie schlagartig verändern, wäre mein Tipp, auch ohne pendentes familienrechtliches Verfahren dauernd an einer guten Beziehung zu allen Beteiligten und an einer guten Konfliktkultur zu arbeiten, d.h. Konflikte anzugehen, bevor sie eskaliert sind.
Wie hat sich das Familienrecht in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?
Ich glaube, dass mehrere Gesetzesänderungen das Familienrecht und die Familienrechtspflege stark verändert haben. Hervorzuheben sind die Möglichkeit der Anordnung der alternierenden Obhut auch ohne die Zustimmung des zweiten Elternteils (Art. 298 Abs. 2ter und 298b Abs. 3ter ZGB), die Kompetenzattraktion der Gerichte für die Beurteilung der übrigen Kinderbelange im Fall von Unterhaltsklagen (Art. 304 Abs. 2 ZPO) und die Revision des Kindesunterhaltsrechts (Art. 276 ff. ZGB). Alle Revisionen sind per Januar 2017 in Kraft getreten.
Welches sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Familienrecht?
Das Schweizer Familienrecht eröffnet einer Familie grosse Gestaltungsmöglichkeiten. Vermag sie diese Möglichkeiten nicht einvernehmlich zu nutzen, sind die Ermessensspielräume für eine gerichtliche Entscheidung ebenso gross, z.B. die «Angemessenheit» des Unterhalts oder das «Kindeswohl». In solchen Fällen erklären häufig beide Eltern, sie wüssten besser als der andere, was dem Kindeswohl entspreche, versuchen dabei jedoch nicht selten, ihre eigenen Interessen durchzusetzen
Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Familienrecht in den kommenden 10 Jahren?
Das wird die anstehende Revision des Familienverfahrensrechts sein. Aus meiner Sicht ist es wichtig, Familien bei Konflikten möglichst früh und niederschwellig Hilfestellungen in der Konfliktlösung zu geben und sie darüber aufzuklären, wie das Grossziehen von Kindern gelingen kann, wenn die Eltern getrennt sind. Entsprechend wird zu entscheiden sein, wie das Familienverfahrensrecht anzupassen ist und ob die Familiengerichte künftig interdisziplinär aufzustellen sind.
Severin Boog | legalis brief FamR 30.03.2026