Mietzinshinterlegung – Mietzinsreduktion – Mängelbehebung
MietGer Pfäffikon MJ250002 vom 21.01.2026
Art. 259ff. OR
Mietzinsanpassung, MängelDie Klägerin mietete ab Juni 2014 eine 4,5-Zimmer-Wohnung in D. Im Herbst 2014 erwarb die Beklagte die Liegenschaft, womit das Mietverhältnis auf sie überging. Ab Januar 2019 hinterlegte die Klägerin den Mietzins (zuletzt CHF 1'754.65 brutto) bei der Gerichtskasse. Sie begründete dies mit massiven Mängeln in der Bewirtschaftung: Es fehle an einer ordentlichen Hauswartung, Treppenhausreinigung und Umgebungspflege. Zudem werde im Winter kein Schnee geräumt, und es fehle eine erreichbare Ansprechperson für Mängel, weshalb Anzeigen wochenlang ignoriert würden. Konkret bemängelte sie unter anderem eine defekte Toilette, ein Wasserleck sowie Probleme mit Waschmaschine und Tumbler. Die Klägerin forderte gerichtlich die Behebung dieser Mängel, die Bezeichnung einer Ansprechperson sowie eine rückwirkende Mietzinsreduktion von 15% seit Dezember 2016. Zudem verlangte sie die Rückerstattung von Nebenkostenanteilen und die Zuweisung eines Teils der hinterlegten Mietzinse (total CHF 145'502.95) im Umfang [...]
Christian Ruf | legalis brief MietR 07.04.2026