Melissa Weissmann – «Als Rechtsvertreter sollte man immer einen kühlen Kopf bewahren.»
Familienrecht

Melissa V. Weissmann studierte an der Universität Luzern und lebt und arbeitet seit 2013 im Kanton Zug als Anwältin und Notarin mit Schwerpunkt Familienrecht. Seit 2017 ist sie selbständig erwerbstätig und hat 2025 ihre eigene Kanzlei Hestra Law gegründet. 2017 erwarb sie den CAS in Prozessführung – Civil Litigation der Universität St. Gallen. Im Jahr 2024/2025 absolvierte Sie zudem die Ausbildung zur Fachanwältin SAV Familienrecht.
Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht?
Bereits in meinem Substitutenjahr bin ich mit dem Familienrecht in Kontakt gekommen und es hat mich seither nicht mehr losgelassen. Es begleitet mich mithin schon meine ganze anwaltliche Karriere.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
Die grösste alltägliche Herausforderung besteht darin, die Balance zwischen der anwaltlichen, rein juristischen Tätigkeit, dem empathischen Abholen der Klientschaft und der persönlichen Abgrenzung zu den Fällen zu finden.
Daneben ist es auch immer eine Challenge, das Private und Berufliche unter einen Hut zu bringen.
Gibt es Anekdoten aus Ihrer Tätigkeit (im Bereich Familienrecht)?
Als Familienrechtlerin erlebt man so einiges – wie vermutlich in jedem Rechtsgebiet.
Was Freude bereitet ist, wenn die Klientschaft nach Abschluss des Mandates ein Kärtli schreibt oder Blumen schickt als «Dankeschön».
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, etwas am Familienrecht ändern zu können, was wäre das?
Die rechtlichen Ausgestaltungen im Zusammenhang mit der alternierenden Obhut/Betreuungsverantwortung: Den Vätern (oder dem Hauptverdienenden in der Familie) wird zwar theoretisch zugestanden, sich mehr um die Kinder zu kümmern als nur jedes zweite Wochenende; eine Pensumsreduktion dieser Person ist aber nicht vorgesehen. Gleichzeitig erlebe ich, dass insbesondere den Vätern, die 100 % erwerbstätig sind und sich dennoch proaktiv um die Kinderbetreuung bemühen, seitens der Gerichte vorgehalten wird, dass sie dies mit ihrem 100 % Pensum doch gar nicht «schaffen» würden. Diese Situation ist aktuell sehr unbefriedigend und stellt m. E. eine Ungleichbehandlung der Eltern dar.
Welches wäre Ihr wichtigster Tipp in familienrechtlichen Verfahren?
Dass man als Rechtsvertreter – wo möglich – immer einen kühlen Kopf bewahren soll und sich nicht von der eigenen Partei in den eigentlichen Streit reinziehen lassen sollte.
Wenn man merkt, dass dies einem nicht mehr gelingt, sprich die Abgrenzung nicht mehr möglich ist, sollte man das Mandat niederlegen.
Wie hat sich das Familienrecht in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?
Das Familienrecht ist dabei, sich den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Es nimmt verstärkt Rücksicht darauf, dass z. B. die Väter auch eine proaktive Rolle in der Betreuung und Erziehung der Kinder nach der Trennung einnehmen möchten.
Welches sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Familienrecht?
Mit Inkrafttreten der neuen ZPO und der Zuweisung des Scheidungsverfahrens zum vereinfachten Verfahren hat das Familienrecht an einer gewissen Flexibilität gewonnen.
Die Verfahren dauern lang, oftmals zu lang. Insbesondere in den Eheschutzverfahren und in den VSM ist die Verfahrensdauer unbefriedigend. Daneben ist das richterliche Ermessen immer noch ein grosses Thema, das die Klientschaft und uns Anwälte umtreibt und uns im Vorfeld die Beratung der Klientschaft erschwert.
Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Familienrecht in den kommenden 10 Jahren?
Die Digitalisierung im Zusammenhang mit Justitia 4.0 (kurz- bis mittelfristig) aber auch die fortlaufende Anpassung an die Veränderungen, die in der Gesellschaft geschehen/entstehen. Die Familienstrukturen werden immer komplexer (Stichwort: Patchwork-Familien, u. ä.)
Daneben stellt die schiere Masse an familienrechtlichen Verfahren insbesondere für die Gerichte eine grosse Herausforderung dar.
Juliane Wyss | legalis brief FamR 02.03.2026