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URTEIL DES MONATS

Pflicht zur Einreichung der Klagebewilligung – Angaben zum Streitwert

MietGer ZH MJ250078-L vom 15.01.2026

Art. 59 ZPO , Art. 71 ZPO , Art. 85 ZPO , Art. 91 Abs. 2 ZPO , Art. 93 ZPO , Art. 209 Abs. 4 ZPO , Art. 211 Abs. 3 ZPO , Art. 244 Abs. 1 lit. a, b und d ZPO

Fristen, Schlichtungsbehörde

Die Klägerinnen kündigten den Beklagten, die Mieterinnen und Mieter diverser Wohnungen in mehreren Häusern waren, ihr jeweiliges Mietverhältnis. Die Beklagten fochten die Kündigungen jeweils rechtzeitig an, wobei an den am 23. Juni und 7. Juli 2025 durchgeführten Schlichtungsverhandlungen keine Einigungen erzielt werden konnten. Die Schlichtungsbehörde erliess daraufhin unter dem jeweiligen Verhandlungsdatum Entscheidvorschläge, in welchen sie alle in den 53 Schlichtungsdossiers thematisierten Kündigungen für ungültig erklärte. Die Entscheidvorschläge wurden von den Klägerinnen innert der Frist von Art. 211 Abs. 1 ZPO abgelehnt, woraufhin die Schlichtungsbehörde jeweils am 27. Oktober 2025 die Klagebewilligungen ausstellte, die von den Klägerinnen am 12. November 2025 entgegengenommen wurden. In der Folge reichten die Klägerinnen fristgerecht eine unbegründete Klage ein.

Nach dem 7. Juli 2025 wurden mit weiteren Mietparteien in den betroffenen Häusern noch weitere Schlichtungsver [...]

Christoph Meyer | legalis brief MietR 04.02.2026