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PRAKTISCHES

QES (qualifizierte elektronische Unterschrift)

Prozessrecht

Seit Mite Juli ist nun bekannt, dass der Kanton Zürich sein Grossprojekt der Digitalisierung im öffentlichen Recht um ein Jahr verschiebt. Neu sollen nun per 1. Januar 2027 das neue VRG, die neue VEVV und die dazugehörigen Änderungen in Kraft treten.[1] Der Kanton Zürich führt damit ein, dass berufsmässige Parteivertretungen Eingaben im öffentlichen Recht nur noch digital einreichen können. Für strittige Verfahren im öffentlichen Recht ist im Kanton Zürich die Plattform iustitia.swiss vorgesehen. Für die Plattform iustitia.swiss ist keine qualifizierte elektronische Unterschrift (QES) erforderlich. Hingegen wird für viele Verfahren im Kanton Zürich mit der Pflicht zur digitalen Einreichung weiterhin neben einem Profil auf iustitia.swiss eine qualifizierte elektronische Unterschrift zur rechtsgültigen digitalen Einreichung notwendig sein.[2]

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Rosa Renftle | legalis brief FamR 31.07.2025