U
URTEILSBESPRECHUNGEN

Überschussverteilung

vom

Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt, Volljährigenunterhalt

Die Parteien sind die Eltern eines volljährigen und eines minderjährigen Kindes. Im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens stritten die Parteien über die Höhe der Unterhaltsbeiträge. In Anwendung der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung ist der Überschuss nach Billigkeit unter den Berechtigen zu verteilen, wobei der Unterhaltsbeitrag für volljährige Kinder auf das familienrechtliche Existenzminimum beschränkt ist. Die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Sparquote (Beiträge an die Säule 3a) wurden berücksichtigt. Das Bundesgericht bezeichnet es demzufolge als «logisch», dass der Überschuss im Verhältnis 1/5 für den minderjährigen Sohn und je 2/5 für die Eltern verteilt wird und erachtet diese Verteilung nicht als willkürlich. (vgl. E. 7.1 und 7.3.2. f.)

Aus dem vom Bundesgericht wiedergegebenen Sachverhalt sind keine Gründe ersichtlich, welche eine Limitierung des Überschussanteils des minderjährigen Kindes oder der Ehefrau rec [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 01.12.2025