Koordination von arbeits- und arbeitslosenrechtlichen Vorgehen bei strittiger oder einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsunfähigkeit, Aufhebungsvereinbarung, Entschädigung, Fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Taggeld, Vermittlungsfähigkeit, missbräuchliche Kündigung
Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses führt häufig zur (vorübergehenden) Arbeitslosigkeit. Der ungeschmälerte Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse hängt davon ab, wie das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde, und unter Umständen davon, wie sich der Arbeitnehmer alsdann mit dem Arbeitgeber auseinandersetzt und gegebenenfalls einigt. Bei der Beratung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder strittigen Kündigungssituationen sollten sich die Parteien dessen bewusst sein, dass ihr Handeln Auswirkungen auf die arbeitslosenrechtliche Situation des Arbeitnehmers hat (und damit unter Umständen indirekt auch wieder auf den Arbeitgeber). Eine Optimierung der jeweiligen Vorgehensweise resp. der Vorgehensstrategie setzt entsprechend die Kenntnis und den Einbezug der arbeitslosenrechtlichen Rahmenbedingungen voraus.
1. Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen auf Taggelder der Arbeitslosenkasse
Art. [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 20.04.2026