Standesregeln fĂŒr das Verhalten zwischen AnwĂ€lten und AnwĂ€ltinnen
Familienrecht Von den 40 Artikeln der Standesregeln (SSR) beschĂ€ftigen sich sieben mit dem Verhalten unter Kollegen. Vorliegend erfolgt eine kleine Auffrischung. Art. 27: Anstand und KollegialitĂ€t Nach der Bestimmung sind persönliche Angriffe gegenĂŒber Kollegen zu unterlassen. Ein Anwalt darf im Interesse seiner Klienten forsch auftreten, hingegen ist der V