ErgÀnzung auslÀndisches Scheidungsurteil in Bezug auf die berufliche Vorsorge
Vorsorgeausgleich, ErgĂ€nzung Scheidungsurteil, Vorsorgeausgleich nach Scheidung im Ausland FĂŒr die Teilung der schweizerischen beruflichen Vorsorge liegt die ZustĂ€ndigkeit allein nach Art. 64 Abs. 1bis IPRG in der Schweiz. Hierbei gilt es unter anderem Folgendes zu berĂŒcksichtigen: Gerichtsstand ein Ehegatte lebt in der Schweiz: Nach Art. 64 Abs. 1bis IPRG