P
PRAKTISCHES

Art. 165 Abs. 2 ZGB: Ausserordentliche Beiträge aus dem Einkommen oder Vermögen eines Ehegatten – eine Auslegeordnung

Familienrecht, Güterrecht, Scheidung

Hat ein Ehegatte im Beruf oder Gewerbe des anderen erheblich mehr mitgearbeitet, als sein Beitrag an den Unterhalt der Familie verlangt, so hat er dafür Anspruch auf angemessene Entschädigung (Art. 165 Abs. 1 ZGB).

Dies gilt auch, wenn ein Ehegatte aus seinem Einkommen oder Vermögen an den Unterhalt der Familie bedeutend mehr beigetragen hat, als er verpflichtet war (Art. 165 Abs. 2 ZGB).

Der Ehegatte kann indessen keine Entschädigung fordern, wenn er seinen ausserordentlichen Beitrag aufgrund eines Arbeits-, Darlehens-, oder Gesellschaftsvertrages oder eines anderen Rechtsverhältnisses geleistet hat (Art. 165 Abs. 3 ZGB).

Im vorliegenden Beitrag wird, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die zu Art. 165 Abs. 2 ZGB ergangene Rechtsprechung aufgelistet und es werden praktische Hinweise zur Geltendmachung eines Anspruchs nach Art. 165 Abs. 2 ZGB im strittigen Gerichtsverfahren gemacht.

Da sich der Entschädigungsanspruch des Ehegatten nach Art. 165 ZGB unter dem Güterstan [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 30.03.2026