Kündigung des Mietvertrages durch nicht alle Vermieter

BGer 4A_26/2023 vom 14.02.2023

Art. 266l OR , Art. 266o OR , Art. 656 ZGB , Art. 972 ZGB , Art. 317 ZPO

Beweislast, Formular, Kündigungsschutz, Verfahrensrecht

Das Bundesgericht hatte die Gültigkeit einer Kündigung einer 4.5-Zimmerwohnung zu beurteilen, wobei durch alle Instanzen hindurch umstritten war, welche Personenmehrheit im Kündigungszeitpunkt Vermieter der streitgegenständlichen Wohnung gewesen war und welche Personen entsprechend auf dem amtlichen Kündigungsformular hätten als Vermieter aufgeführt werden müssen. Im Nebenpunkt war strittig, ob die dem Mieter von den Vorinstanzen zugesprochene Mietzinsherabsetzung gerechtfertigt war.

Erwägungen

Das Bundesgericht ruft einleitend in Erinnerung, dass es sich bei einem Mietvertrag, bei welchem eine Vertragspartei aus einer Mehrheit von Personen besteht (d.h. der von einer Vielzahl von Vermietern und/oder einer Vielzahl von Mietern abgeschlossen wurde), um ein einheitliches Rechtsverhältnis handelt, das alle daran beteiligten Personen gleichermassen bindet. Die Kündigung eines solchen Mietvertrages sei ein unteilbares Recht, welches von allen Vermietern oder Mietern gemeinschaftlich [...]

Irene Biber / Lars Müller | legalis brief MietR 02.05.2023