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URTEIL DES MONATS

Swiss Life vs. Manor

Beendigung Mietverhältnis, Erstreckung, Optionen, Verfahrensrecht

Das Handelsgericht Zürich hatte sich nach einer Vielzahl von vorangegangenen Verfahren mit der Forderung der Swiss Life (Vermieterin) gegen Manor (Mieterin) auseinanderzusetzen. Im Kern geht es um die Frage, ob die Vermieterin für den Zeitraum vom 1. Februar 2014 bis Ende Februar 2020 die Bezahlung der Differenz zwischen dem tatsächlich geleisteten und einem an die marktüblichen Verhältnisse angepassten Mietzins verlangen kann. Von der Vermieterin wurde eine Forderung von CHF 44'805'529.00 zzgl. Zins zu 5% seit Klageeinleitung geltend gemacht. 

Vorauszuschicken ist, dass das Bundesgericht mit den Urteilen 4A_653/2018 und 4A_657/2018 vom 14. November 2019 festgestellt hat, dass die Vermieterin ihrer Pflicht nicht nachgekommen sei, der Mieterin eine verbindliche Offerte zur Fortführung des Mietverhältnisses ab dem 1. Februar 2014 für eine weitere Dauer von mindestens fünf Jahren zu marktüblichen Vertragskonditionen für ein Warenhaus zu unterbreiten. 

Auf ein von der Mieterin eing [...]

Lars Müller | legalis brief MietR 01.10.2025