L
LEITARTIKEL
Konkurrenzklauseln in Geschäftsmietverträgen
Geschäftsraum, Pflichten Mieter, Pflichten Vermieter
In der Praxis lässt sich immer wieder feststellen, dass dem Thema Konkurrenzklauseln in Mietverträgen in den Vertragsverhandlungen und in der Vertragsausarbeitung zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Trotz ihrer potenziell erheblichen Tragweite für beide Vertragsparteien wird das Thema Konkurrenzklauseln häufig vernachlässigt, es resultieren bestenfalls unpräzise oder unvollständige Formulierungen.[1]
1. Terminologie
In Lehre und Rechtsprechung besteht bislang keine einheitliche Terminologie für die unterschiedlichen Formen mietvertraglicher Konkurrenzabreden. In der hier verwendeten Terminologie wird zwischen zwei Hauptformen unterschieden:
- Konkurrenzfreihalteklausel[2]: Verpflichtung der Vermieterin gegenüber dem Mieter, selbst keine konkurrierende Tätigkeit auszuüben und/oder keine solche Tätigkeit durch einen weiteren Mieter zuzulassen.Irene Biber / Patricia Zumsteg | legalis brief MietR 03.12.2025