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URTEILSBESPRECHUNGEN

Verrechnungssteuer als Sparquote, Dividenden als Einkommensbestandteil

vom

Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt

Im Urteil bildete die Sparquote der Ehegatten das Hauptthema. Im Jahr der Trennung, 2020, wie auch im Vorjahr wurden Verrechnungssteuern auf dem jeweiligen Konto belassen. Zum Teil wurde es mit Steuern verrechnet und zum anderen Teil, zu einem späteren Zeitpunkt, zwei Jahre nach der Trennung, ausbezahlt. Die Vorinstanz nahm dies zum Anlass die gutgeschriebenen Verrechnungssteuern ihm als Sparquote anzurechnen. Das Bundesgericht stützte das Vorgehen der Vorinstanz nicht. Unabhängig davon, ob die Verrechnungssteuer ausbezahlt oder mit laufenden Steuern verrechnet würde, begründe die Gutschrift der Verrechnungssteuer für sich allein keine Sparquote. Es müsse nachgewiesen werden, dass die Parteien frei über die Mittel verfügen konnten. Es sei nicht zu erkennen, dass die Parteien die Rückerstattung für die Ansparung von Vermögen vorgesehen hätten bzw. überhaupt je darüber verfügen konnten. Die hieraus berechnete Sparquote strich das Bundesgericht vollumfänglich (E. 3.3.3). Weiter passte das Bun [...]

Rosa Renftle | legalis brief FamR 30.09.2025