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LEITARTIKEL

Vertraute Pfoten – geteilte Herzen: Wer bekommt Bello und Simba, wenn sich ihre Besitzer trennen?

Familienrecht, Scheidung

Mehr als jeder Dritte Schweizer hält eines oder mehrere Haustiere. Bricht die Paarbeziehung auseinander, muss somit auch die Zuteilung der Vierbeiner geregelt werden. Insbesondere bei kinderlosen Paaren ist die emotionale Bindung zu ihrem Haustier sehr stark, weshalb in der Praxis oft ebenso heftig um die geliebte Seelen- und Samtpfote gestritten wird, wie um die Kinder.

I. Einleitung

Das mit Abstand beliebteste Haustier ist die Katze. Mehr als 1.5 Millionen Stubentiger leben in der Schweiz. Dazu kommen über 500'000 Hunde.[1] Die Mehrzahl der Vierbeiner lebt in einem Paarhaushalt oder in einer Familie. Trennen sich ihre Halter, muss daher deren Betreuung und Unterhalt nach der Trennung geregelt werden.

Während für die Zuteilung und den Schutz der Kinder ein umfassendes Regelwerk sowie eine umfangreiche Literatur und Rechtsprechung existiert, liegen in Bezug auf Haustiere nur wenig Literatur und noch weniger Gerichtsentscheide vor.

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Christine Nowack-Sommerhalder | legalis brief FamR 30.09.2025