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URTEILSBESPRECHUNGEN

Vollstreckbarkeit eines Entscheides bei zwischenzeitlich ergangenem superprovisorischem Entscheid der KESB

BGer 5A_980/2026 vom 02.03.2026

Art. 341 Abs. 1 und 3 ZPO , Art. 275 ZGB

Familienrecht, Kindesschutzmassnahmen

Im besprochenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage der Vollstreckbarkeit eines Entscheids über das Obhuts- und Besuchsrecht des Kindsvaters nach einem später ergangenen superprovisorischen Entscheid der KESB betreffend das Besuchsrecht.

Mit Urteil vom 18. April 2024 entschied das Richteramt Bucheggberg-Wasseramt über den Kindesunterhalt und weitere Kinderbelange, insb. über das Sorge- und Obhutsrecht betreffend den gemeinsamen Sohn der beiden unverheirateten Eltern. Das Richteramt stellte den Sohn unter die alleinige Obhut der Kindsmutter bei Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und genehmigte die von den Eltern geschlossene Vereinbarung. Die Vereinbarung regelte die Betreuung des Sohnes in sechs Phasen mit zunehmendem Betreuungsumfang, wobei der Kindsvater ab der sechsten Phase (Anfangs März 2025) jedes zweite Wochenende den Sohn unbeaufsichtigt betreuen kann, ihn hierzu bei der Kindsmutter abholt und wieder zu ihr zurückbringt, vorausgesetzt, dass der Kindsvater [...]

Nadine Grieder | legalis brief FamR 30.03.2026