Die Anpassung des Existenzminimums infolge Teuerung
Barunterhalt, Betreuungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt, Unterhaltsklage
Per Anfang 2025 wurden erneut die AHV- und IV-Renten an die Teuerung angepasst. Im Gleichschritt wurden auch die Ergänzungsleistungen erhöht.[1] In vielen Kantonen erfolgte per 1. Januar 2025 ebenfalls eine Erhöhung der Grundbeträge im Sozialhilfewesen, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) sowie die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfahlen die Anpassung.[2] Schaut man sich hingegen im Familienrecht die Grundbeträge für die Unterhaltsberechnung an, die Grundbeträge des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, stellt man fest, dass diese seit 2009 unverändert blieben.[3] Wie kann es sein, dass die Renten sowie die Grundbeträge der Sozialhilfe fast alle zwei Jahre eine Erhöhung erfahren, während die Grundbeträge des betreibungsrechtlichen Existenzminimums gleichbleiben?
Das unterschiedliche Vorgehen auf der einen Seite bei der S [...]
Rosa Renftle | legalis brief FamR 29.10.2025