Dos and Don’ts beim Umgang mit Dolmetscherinnen
Amtliche Verteidigung, Rechtliches Gehör, StGB AT, StGB BT, StPO, Straf- & Strafprozessrecht, Vorverfahren
Die Kriminalität macht vor Landesgrenzen keinen Halt und ist länder- und kontinentsübergreifend. Für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger ist daher die Wahrscheinlichkeit sehr gross, eine beschuldigte Person zu vertreten, die kein oder nur sehr bruchhaft Deutsch spricht. Damit die Kommunikation zwischen der beschuldigten Person und dessen Verteidigung gewährleistet ist und die beschuldigte Person insbesondere die ihr zustehenden Rechte und Pflichten versteht, ist der Beizug einer dolmetschenden Person sowohl bei polizeilichen- und/oder staatsanwaltschaftlichen Befragung, bei zukünftigen Besprechungen zwischen beschuldigter Person und Verteidigung und vor Gericht unumgänglich. Die nachfolgenden Zeilen, sollen einen Leitfaden für den Umgang mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern bieten.
Do
- Die beschuldigte Person bei Erstgespräch vor Einvernahme instruieren, dass es ein Recht ist, eine übersetzende Person beizuziehen, falls sie/er der deutschen Sprache nicht mächtig [...]
Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 17.01.2023