Dos and Don’ts der Strafverteidigung â Elektronische Eingaben
StPO Seit dem 1. Januar 2011 können die Parteien gemÀss Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung Eingaben in elektronischer Form einreichen. Trotz eigentlich eindeutiger gesetzlicher Grundlage handhaben die Behörden und Kantone den Umgang mit elektronischen Eingaben auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung jedo