Die Anfechtung des Anfangsmietzinses nach neuster bundesgerichtlicher Rechtsprechung
Absolute Methode, Beweislast, Mietzins, Nettorendite, Orts- / Quartierüblichkeit
Die Anfechtung des Anfangsmietzinses gemäss Art. 270 OR gehört zu den zentralen und effektivsten Instrumenten des mietrechtlichen Schutzes gegen überhöhte Mietzinse. Sie erlaubt es dem Mieter, entgegen dem Prinzip der Vertragstreue einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Mietzins nach Übernahme der Sache anzufechten und dessen Herabsetzung zu verlangen. Im Zentrum steht dabei regelmässig die Frage, ob der angefochtene Mietzins die maximal erlaubte Nettorendite im Sinne von Art. 269 und Art. 269a OR übersteigt.
Mit BGE 147 III 14 hat das Bundesgericht die bisherige Praxis zur Nettorenditeberechnung in wesentlichen Punkten neu ausgerichtet. Dieser Entscheid wurde inzwischen durch BGer 4A_230/2024 vom 21. Januar 2025 bestätigt und konkretisiert. Dabei stellen sich in der Praxis insbesondere folgende Fragen: Wie hoch ist die maximal zulässige Nettorendite, und wie wird sie berechnet? Wen trifft die Beweislast für die Berechnung? Welche prozessualen Folgen hat es, wenn die Vermieterschaft [...]
Berkcan Özkul | legalis brief MietR 07.04.2026