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PRAKTISCHES

Die Berechnung des Kindesunterhalts auf dem Prüfstand: Bericht des Bundesrates und Expertengutachten

Betreuungsunterhalt, Familienrecht, Kinderunterhalt, Obhut, alternierende Obhut

Überblick

Seit dem 1. Januar 2017 gilt das revidierte Kindesunterhaltsrecht, mit welchem der Betreuungsunterhalt eingeführt wurde. Mit diesem wurde das Ziel verfolgt, unabhängig vom Zivilstand der Eltern den finanziellen Nachteil auszugleichen, den derjenige Elternteil erleidet, welcher die Kinder betreut. Im Herbst 2023 wurde der Bundesrat vom Nationalrat beauftragt, zu prüfen, welche Folgen diese Revision des Kindesunterhaltsrechts auf die Berechnung der Unterhaltsbeiträge hat, wie sich die Rechtsprechung des Bundesgerichts betreffend die Abkehr vom Methodenpluralismus auf den Betreuungsunterhalt auswirkt und wie die Berechnungsmethode des Betreuungsunterhalt verbessert werden könnte.

In Erfüllung dieses Postulats hat der Bundesrat Ende September 2025 den Bericht «Analyse des Kindesunterhaltsbeitrags» verabschiedet.[1] In diesem Bericht werden die Auswirkungen der Revision des Kindesunterhaltsrechts, insbesondere die Einfüh [...]

Severin Boog | legalis brief FamR 29.10.2025