Über Christoph Meyer

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R Regesten

Ausweisung – Rechtsschutz in klaren FĂ€llen

BGer 4A_377/2024 vom 12.07.2024 Art. 257d OR Art. 257 ZPO Ausweisung Das Bundesgericht befasste sich mit einem Ausweisungsentscheid aus dem Kanton Waadt, mit welchem die kantonalen Instanzen das Ausweisungsbegehren der Vermieterin gutgeheissen hatten. Die Vermieterin hatte den beiden Mieterinnen [...] Lars MĂŒller | legalis brief StrR 04.09.2024

P Praktisches

Weshalb sind die sogenannten SuchbemĂŒhungen in Schlichtungs- und Mietgerichtsverfahren so wichtig?

Erstreckung Das Mietgericht ZĂŒrich hielt in seinem Entscheid MJ220008 vom 18. August 2022[1] fest, dass die Mieterstreckung nicht dazu diene, der Mieterin möglichst lange die weitere BenĂŒtzung der Sache zu sichern. Fehle es insbesondere an regelmĂ€ssigen und zumutbaren SuchbemĂŒhungen, so komme höchstens eine kurze Erstreckung in Frage, soweit eine HĂ€rte nich

V Vorgestellt

Lukas Casciaro – «Das Mietrecht betrifft den privatesten Bereich der Menschen.»

Lukas Casciaro studierte an der UniversitĂ€t ZĂŒrich und erwarb das ZĂŒrcher Anwaltspatent. Er sammelte Erfahrungen als Gerichtsschreiber an verschiedenen Bezirksgerichten und am Obergericht ZĂŒrich sowie als Ersatzrichter am Bezirksgericht BĂŒlach. Seit MĂ€rz 2018 ist er gewĂ€hlter Bezirksrichter am Bezirksgericht Dietikon.  Er ist Vorstandsmitglied der FDP Bezir

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Ausweisung – Rechtsschutz in klaren FĂ€llen

BGer 4A_350/2024 vom 20.06.2024Art. 42 Abs. 2 BGG Art. 106 Abs. 2 BGGAusweisung Das Bundesgericht wies eine Beschwerde der Mieterin gegen einen Ausweisungsentscheid ab, weil bereits dessen Berufungsschrift im vorinstanzlichen Verfahren den Anforderungen an eine hinreichende Berufung nicht genĂŒgten. Das BGer hielt hierzu in E. 2.3. folgendes fest:  Die Vorin

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Beschwerden gegen selbststÀndig eröffnete Zwischenentscheide

BGer 4A_314/2024 vom 13.06.2024Art. 90 BGG Art. 93 BGGFormular, Erstreckung Mit Urteil vom 14. August 2023 wies das Mietgericht des Bezirksgerichts Meilen die Klage der Beschwerdegegnerin auf Feststellung, dass die von ihr per 31. MĂ€rz 2023 erklĂ€rte KĂŒndigung betreffend das MietverhĂ€ltnis ĂŒber die GeschĂ€ftsrĂ€ume gĂŒltig und wirksam ist, ab und stellte die Un

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RĂŒgepflicht im Beschwerdeverfahren – Erstreckung von MietverhĂ€ltnissen

BGer 4A_258/2024 vom 24.05.2024Art. 247 ZPO Art. 272 OR Art. 42 Abs. 2 BGG Art. 106 Abs. 2 BGGErstreckung Die Mieterin wehrte sich gegen einen vorinstanzlichen Entscheid, welcher ihr eine ihrer Ansicht nach zu kurze Erstreckung gewÀhrte, und verlangte eine lÀngere sowie erstmalige Erstreckung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, weil sie ihre verfahre

U Urteil des Monats

Anfechtung des Anfangsmietzinses – Bezifferung von Rechtsbegehren – Nebenkosten

BGer 4A_24/2024 vom 23.05.2024Art. 270 OR Art. 85 ZPO Art. 221 Abs. 1 lit. b ZPO Art. 244 Abs. 1 lit. b ZPOMietzins, Nebenkosten Am 24. September 2018 reichte der KlĂ€ger (BeschwerdefĂŒhrer) beim Mietgericht des Sense- und Seebezirks eine Klage mit zusammengefasst folgenden AntrĂ€gen ein: Der monatliche Nettomietzins fĂŒr die 4,5-Zimmer-Wohnung sei «auf weniger

V Vorgestellt

Sonya Naef – «Die Nachfrage nach Wohnungen und Eigenheim fĂŒhrt die Preise auf eine ungesunde Ebene.»

Sonya Naef startete 1998 die Ausbildung als kaufmÀnnische Angestellte im Bereich Treuhand und Immobilien. Nach einem Abstecher in die Buchhaltung vertiefte sie ihre Berufskenntnisse bei der Verit Immobilien und konnte sich 2011 in verschiedenen Bereichen als Mandats-, Team- und stv. Abteilungsleiterin sowie in der Bautreuhandabteilung bei der Realit Treuhan

U Urteilsbesprechungen

Schutz vor missbrĂ€uchlichen Mietzinsen – Mietzinserhöhung wegen ungenĂŒgender Rendite – Vorbehalt

BGer 4A_548/2023 vom 14.02.2024Art. 269d OR Art. 18 VMWG Art. 269c ORMietzinsanpassung, Nettorendite Zwei Mieterinnen schlossen am 28. MĂ€rz 2018 mit einer Erbengemeinschaft einen Mietvertrag ĂŒber eine 3-Zimmer-Wohnung in der Stadt ZĂŒrich. Bereits davor bestand ein Mietvertrag zwischen dieser Erbengemeinschaft und der einen Mieterin, die seit dem 15. August

U Urteil des Monats

Ausserordentliche KĂŒndigung zufolge Untervermietung der Wohnung ĂŒber Airbnb – Herausgabe des Gewinns aus der unerlaubten Untermiete

MietGer ZH MJ230070-L vom 07.02.2024Art. 257f OR Art. 262 OR Art. 423 ORKĂŒndigung ausserordentlich, Untermiete Der KlĂ€ger (Mieter) mietete von der Beklagten (Vermieterin) zwei Wohnungen. Der KlĂ€ger vermietete die beiden Wohnungen fĂŒr je ca. CHF 215.– pro Nacht ĂŒber booking.com und Airbnb, wobei der Preis von Tag zu Tag variierte. Mit Schreiben und amtlichem

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