Über Martina Aepli

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Bisher hat Martina Aepli, 24 Blog BeitrÀge geschrieben.

U Urteilsbesprechungen

Fixlohn oder variabler Lohn? – Fragen der Lohnfortzahlung bei Freistellung

OGer AG ZOR.2023.5 vom 23.07.2024Art. 324 ORLohn, Freistellung Der Arbeitnehmer war vom 1. September 2017 bis zum 29. Februar 2020 bei der Arbeitgeberin als Aussendienstmitarbeiter und Versicherungsberater angestellt. Am 21. Dezember 2019 hatte die Arbeitgeberin das ArbeitsverhÀltnis aufgelöst und den Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung freigestellt. Die Kl

U Urteilsbesprechungen

RĂŒckerstattung der KurzarbeitsentschĂ€digung

BGer 8C_16/2024 vom 09.07.2024Art. 31 AVIGKurzarbeit Die A. AG bezweckt den Handel mit Waren aller Art. Die A. AG gehört gemeinsam mit der Schwestergesellschaft B AG zur C. Holding AG. Von MĂ€rz bis Mai 2020 erhielt der Gesamtbetrieb KurzarbeitsentschĂ€digungen. Im April 2022 fĂŒhrte die zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft bei der A. AG eine Hausdurchsuchung durch.

U Urteilsbesprechungen

Anrechenbarer Arbeitsausfall im Kontext einer Vergleichszahlung

BGer 8C_26/2024 vom 02.07.2024Art. 336a OR Art. 341 OR Art. 3 Abs. 2 AVIG Art. 11 Abs. 3 AVIG Art. 10h AVIVALV, Sozialversicherungen Der Arbeitnehmer trat seine Arbeitsstelle am 15. August 2021 an. Vertraglich vereinbarten die Parteien eine Probezeit von sechs Monaten sowie eine KĂŒndigungsfrist von sechs Monaten, jeweils auf Ende des Semesters. Am 10. Febru

V Vorgestellt

Sabrina Ramos und Luca SchĂ€rer – «Die junge Generation tritt mit anderen Erwartungen in den Arbeitsmarkt ein.»

MLaw Sabrina Ramos und MLaw Luca SchĂ€rer schlossen ihr rechtswissenschaftliches Studium im Herbst 2023 an der UniversitĂ€t ZĂŒrich ab. Zurzeit absolvieren sie ihr Anwaltspraktikum bei MME Legal, wo sie sich tĂ€glich mit spannenden und herausfordernden arbeitsrechtlichen Fragen auseinandersetzen. Wo liegen im Moment Ihre BerĂŒhrungspunkte mit dem Arbeitsrecht? U

U Urteil des Monats

Fristlose KĂŒndigung nach Abwerbeversuchen

BGer 4A_399/2022 vom 03.06.2024Art. 337 ORFristlose KĂŒndigung Der Arbeitnehmer war seit de Jahr 2008 bei der Arbeitgeberin, einer Bank, angestellt. Im Juni 2013 vereinbarten die Parteien eine Gehaltserhöhung sowie eine MindestbeschĂ€ftigungsdauer bis zum 30. Juni 2016 und einen Retention Bonus fĂŒr den Fall, dass der Arbeitnehmer wĂ€hrend der Gesamtdauer der V

U Urteilsbesprechungen

Bundespersonalrecht – Einstellung der Lohnfortzahlung

BGer 1C_290/2023 vom 09.04.2024Art. 29 BPG Art. 56 BPV Art. 57 BPV Art. 11a BPVLohnfortzahlung, Krankheit Der Arbeitnehmer war seit dem 1. Dezember 2000 als Instruktor in der Gruppe Verteidigung im Armeestab angestellt. Zwischen November 2018 und Juni 2020 war er achtmal wÀhrend jeweils ein bis zwei Wochen und ab dem 7. September 2020 bis auf weiteres arbei

U Urteil des Monats

Zeugnisklage

Der Arbeitnehmer, der kein Arbeitszeugnis erhĂ€lt, kann entweder ohne Textvorlage auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses klagen, welches – bei Klagegutheissung – durch den Arbeitgeber zu formulieren und danach gegebenenfalls Gegenstand einer Berichtigungsklage sein kann oder er kann direkt auf Ausstellung eines konkret formulierten Zeugnisses klagen.

P Praktisches

Checkliste – digitale Signaturen im HR-Bereich

Arbeitsrecht Digitale Signaturen sind im HR-Bereich lĂ€ngst im Alltag angekommen. Es muss aber beachtet werden, dass nicht jede digitale Signatur fĂŒr jeden Vorgang tauglich ist. Dabei sind insbesondere drei Punkte zu beachten: 1. GrundsĂ€tzlich sind ArbeitsvertrĂ€ge und damit im Zusammenhang stehende VorgĂ€nge formfrei möglich. Allerdings gibt es wichtige Ausna

V Vorgestellt

Martina Conte – «Wer integritĂ€tsverletzendes Verhalten erlebt, sollte sich frĂŒhzeitig zur Wehr zu setzen.»

Dr. iur. Martina Conte ist seit April 2023 GeschĂ€ftsfĂŒhrerin der IntegrityPlus AG. Sie ist spezialisiert auf das Thema Schutz der persönlichen und betrieblichen IntegritĂ€t am Arbeitsplatz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der UniversitĂ€t ZĂŒrich (UZH) promovierte sie zu einem strafprozessualen Thema und arbeitete wĂ€hrend 2 Jahren fĂŒr die Staatsan

U Urteilsbesprechungen

Konkurrenzverbot und KarenzentschÀdigung

Das nachvertragliche Konkurrenzverbot fĂ€llt dahin, wenn der Arbeitnehmer einen begrĂŒndeten Anlass fĂŒr die KĂŒndigung hat, was voraussetzt, dass zwischen dem «Anlass» und der KĂŒndigung ein Kausalzusammenhang besteht. Je mehr Zeit zwischen dem «Anlass» und der KĂŒndigung verstreicht, desto eher riskiert der Arbeitnehmer, dass darauf geschlossen wird, dass er die Berufung auf diesen Grund als begrĂŒndeten Anlass verwirkt hat. Ein Arbeitnehmer, der einerseits die Zahlung der KarenzentschĂ€digung einfordert bzw. vorbehaltlos entgegennimmt, verhĂ€lt sich widersprĂŒchlich. Aus der Einforderung der KarenzentschĂ€digung bzw. deren vorbehaltloser Entgegennahme lĂ€sst sich schliessen, dass der Arbeitnehmer selbst von der GĂŒltigkeit des nachvertraglichen Konkurrenzverbots ausgeht.

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